
Rückwirkend zum Beginn WS 2011/2012 wurden die Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) für die Bachelor-Studiengänge geändert. Anlass hierfür waren Auflagen in Verbindung mit dem neuen Bachelor-Studiengang E-Commerce.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Wegfall der BZV-Leistungen
- Wahlmöglichkeit zwischen einer schriftlichen Prüfung und einem semesterbegleitenden Ablegen der einer Prüfung zum Modul "Algorithmik"
- Bachelor-Arbeit und Bachelor-Seminar werden zu einem Modul mit 15 CP zusammengefasst (Notenaufteilung 4:1)
- Änderungen des Angebots von Vertiefungsmodulen
Bachelor-Studiengänge
Die SPOs für die Studiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik haben weiterhin jeweils sechs Anlagen:
- Anlage 1: für Studierende mit Studienbeginn am 15.03.2011 oder später
- Anlage 2: für Studierende mit Studienbeginn zwischen 01.10.2009 und 14.03.2011
- Anlage 3: für Studierende mit Studienbeginn zwischen 01.10.2008 und 30.09.2009
- Anlage 4: für Studierende mit Studienbeginn zwischen 01.10.2007 und 30.09.2008
- Anlage 5: für Studierende mit Studienbeginn zwischen 01.10.2006 und 30.09.2007
- Anlage 6: für Studierende mit Studienbeginn vor dem 01.10.2006
Bitte beachten Sie, dass dabei ggf. auch Studienzeiten, die infolge Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen festgelegt wurden, berücksichtigt werden.
Die konsolidierte Fassung der SPOs habe ich auf Basis der SPO und ggf. der jeweiligen Änderungssatzung(en) erstellt. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass offiziell nur die amtliche Fassung der SPO zusammen mit der / den Änderungssatzung(en), die vom Rechtsamt der FH veröffentlicht wurde, Gültigkeit besitzt.
Bei Problemen lesen Sie bitte die jeweilige SPO und die FAQs aufmerksam durch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studenten- und Prüfungsamt oder an mich.
Link zur Online-Fassung der FAQs.
Die Anlage zur SPO EC sowie die Anlagen 1 - 4 zu den SPOs Inf und WInf finden Sie auch an dem Glasbrett zwischen den Eingängen zu, Raum I.3.37.
Master-Studiengang Informationssysteme
Zum 15.03.2012 tritt eine neue SPO für den Masterstudiengang in Kraft treten. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Der Pflichtbereich wird teilweise geändert (s. Anlage 1).
- Die Studienrichtungen werden durch einen Wahlpflichtbereich im Umfang von 20 CP ersetzt (s. § 6 Abs. 2).
- Die Zulassung soll flexibler handhabbar sein. Bei Bewerbungsschluss müssen mind. 85 % der Leistung des Bachelorabschlussesnachgewiesen werden und die Möglichkeit bestehen, die geforderte Mindestdurchschnittsnote (2,5 oder besser) zu erreichen. Das endgültige Zeugnis muss spätestens innerhalb des ersten Semesters vor Antreten der ersten Prüfungsleistung im Masterstudiengang vorliegen. Bei Referaten wird die Prüfungsleistung mit Ausgabe des Themas angetreten! (s. § 3 c)
- Wenn die Anzahl der Bewerbungen zu groß ist, wird es für alle Bewerberinnen und Bewerber ein Auswahlgespräch geben, das über die endgültige Zulassung entscheidet (s. § 3 e).
- Der Studiengang EC dieser Hochschule wird im Hinblick auf die Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudiengang als gleichwertig zu den beiden Studiengängen Informatik und Wirtschaftsinformatik eingestuft (§ 2 Abs. 1 und §3 b).
- Die Übergangsregelung (§ 30 Abs. 3) dient dazu, einen möglichst "sanften" Übergang von der alten zur neuen Struktur zu ermöglichen.
Eine Online-Fassung der FAQs finden sie hier.
Die Anlagen zur SPO finden Sie auch an dem Glasbrett zwischen den Eingängen zu, Raum I.3.37.
Verordnungen
letzte Änderung: 2012-04-25:
2012-04-25: Ergänzung FAQs (Dauer der Projektarbeit)
2012-03-23: Anpassung der FAQs an Änderungen bei Funktionsstellen
2012-02-16: Veröffentlichung der endgültigen Neufassung der Master-SPO